Rechtsprechung
   BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2162
BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89 (https://dejure.org/1991,2162)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1991 - 4 RA 56/89 (https://dejure.org/1991,2162)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 4 RA 56/89 (https://dejure.org/1991,2162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stationäre Heilbehandlung - Ärztliche Behandlung - Betreuter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergleichbarkeit der stationären Heilbehandlung eines Betreuten ist iS des § 20 Abs. 2 AVG mit Krankenhauspflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2375 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 04.11.1982 - BT-Drs 9/2074
    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89
    Sinn dieser Regelung ist es, den Versicherten, weil er eigene Aufwendungen erspart, in vertretbarem Umfang an den Kosten der Rehabilitationsmaßnahme zu beteiligen und dadurch den Maßnahmeträger zu entlasten (vgl. Begr RegEntw, BT-Drucks 9/2074 S. 101, zu Nr. 25 i.V.m. S. 99, zu Nr. 5).

    Dem steht nicht entgegen, daß in der amtlichen Begründung der maßgebenden Vorschriften (BT-Drucks. 9/2074, S. 101, zu Nr. 25; entsprechend auch die Begründung zu § 184a RVO - a.a.O. S. 99, zu Nr. 6) - neben der ausdrücklich in § 20 Abs. 2 AVG erfaßten Anschlußheilbehandlung - mit der Behandlung wegen aktiver Tuberkulose oder der Behandlung Abhängigkeitskranker Beispiele für Krankheitsbilder angeführt sind, bei denen typischerweise von einer Vergleichbarkeit der stationären Heilbehandlung mit der Krankenhauspflege ausgegangen werden kann.

  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 45/83

    Krankenhauspflege - Notwendigkeit von Krankenhauspflege - Beweisanforderung -

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89
    Steht hingegen eine intensive ärztliche Behandlung nicht im Vordergrund, weil es ausreichend ist, einen Arzt nur gelegentlich hinzuzuziehen, hat die ärztliche Behandlung mithin nur noch einen die stationäre Versorgung und die pflegerischen und sonstigen Maßnahmen begleitenden Charakter, kann nicht mehr von Krankenhauspflege gesprochen werden (BSG a.a.O.; BSGE 51, 44, 46 = SozR 2200 § 184a Nr. 4; vgl. auch BSGE 59, 116, 119 = SozR 2200 § 184 Nr. 27).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 33/84

    Krankenhauspflege - Unterbringung zur Verwahrung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89
    Dieses Merkmal setzt voraus, daß ein jederzeit rufbereiter Arzt im Rahmen der laufenden Behandlung benötigt wird (BSG SozR 2200 § 184 Nr. 28, S. 42).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78

    Psychotherapeutische Behandlung

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89
    Steht hingegen eine intensive ärztliche Behandlung nicht im Vordergrund, weil es ausreichend ist, einen Arzt nur gelegentlich hinzuzuziehen, hat die ärztliche Behandlung mithin nur noch einen die stationäre Versorgung und die pflegerischen und sonstigen Maßnahmen begleitenden Charakter, kann nicht mehr von Krankenhauspflege gesprochen werden (BSG a.a.O.; BSGE 51, 44, 46 = SozR 2200 § 184a Nr. 4; vgl. auch BSGE 59, 116, 119 = SozR 2200 § 184 Nr. 27).
  • BSG, 11.12.1990 - 1 RA 3/89

    Vergleichbarkeit von Krankenhauspflege mit stationärer Heilbehandlung

    Auszug aus BSG, 29.01.1991 - 4 RA 56/89
    Die Prüfung der Vergleichbarkeit i.S.d. § 20 Abs. 2 AVG reduziert sich somit auf die Frage, ob die Heilbehandlung von der Intensität ihrer ärztlichen Behandlung her der Krankenhauspflege gleicht (im Ergebnis ebenso BSG-Urteil vom 11. Dezember 1989 - 1 RA 3/89).
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 36/90

    Zuzahlungspflicht zu einer Sucht-Behandlung nach § 1243 Abs. 2 RVO

    Das Landessozialgericht (LSG) hat insoweit zwar keine detaillierten Feststellungen getroffen, insbesondere nicht, ob bei der Behandlung des Klägers die ärztlichen Leistungen im Vordergrund standen (vgl die - nach dem angefochtenen Urteil - hierzu ergangenen Entscheidungen des 1. Senats vom 11. Dezember 1990 - BSGE 68, 61 = SozR 3 - 2200 § 1243 Nr. 1, und des 4. Senats vom 29. Januar 1991, SozR 3 - 2200 § 1243 Nr. 2).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

    In der Gesamtschau steht somit die ärztliche Behandlung der Patienten in der Klinik im Vordergrund; sie ist - wie schon vor Inkrafttreten des SGB V von der Rechtsprechung entwickelt worden ist - das prägende Kennzeichen für ein Krankenhaus (BSGE 51, 44, 46 = SozR 2200 § 184a Nr. 4; BSGE 59, 116, 118 = SozR 2200 § 184 Nr. 27; BSGE 68, 17, 18 = SozR 3- 2200 § 184a Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2; Fichte ZfS 1995, 252).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auf diese Weise soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß der Versicherte während der stationären Heilbehandlung durch die regelmäßig vorliegende Ersparnis von Aufwendungen für seine häusliche Lebenshaltung (BSG aaO und in SozR 1500 § 149 Nr. 12 sowie Urteil des Senats in SozR 3-2200 § 1243 Nr. 2 mwN), mit Erhalt der vollkostenfreien Vorleistung durch den Träger eine rechtsgrundlose Vermögensmehrung erfährt (vgl entsprechend zur gesetzlichen Krankenversicherung Urteil des Senats in SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 31), deren pauschaler Geldwert durch den Zuzahlungsanspruch abgeschöpft wird; im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird.
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 78/89

    Vergleichbarkeit von stationärer Heilbehandlung mit Krankenhauspflege

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist eine Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn "die ärztliche Behandlung im Vordergrund steht" (BSG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 RA 3/89 -) bzw die Intensität der ärztlichen Behandlung der bei der Krankenhauspflege gleicht (BSG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 RA 56/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die stationäre Heilbehandlung ist deshalb nur dann mit der Krankenhauspflege vergleichbar, wenn Art oder Schwere der Erkrankung des Betreuten wöchentlich mehrfach, dh also mindestens zweimal, eine ärztliche Behandlung erforderlich macht und diese auch durchgeführt worden ist (BSG, Urteil vom 29. Januar 1991 aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht